BGF und BGM wirken zusammen
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) steht dabei für Inhalte und Methoden. BGF zielt darauf ab, Gesundheitsressourcen im Unternehmen auf- und Belastungen abzubauen.
Besonders effektiv ist die Kombination verhaltenspräventiver und verhältnispräventiver Maßnahmen. Erfolgversprechend ist BGF also immer dann, wenn Maßnahmen sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung von Arbeitstätigkeit, Arbeitsbedingungen und betriebliche Rahmenbedingungen.
Konsequente Mitarbeiterbeteiligung fördert die Passgenauigkeit und Akzeptanz von Maßnahmen und der Veränderungsprozesse. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) steht für Strukturen und Prozesse. Voraussetzung für die Etablierung eines gesunden Unternehmens ist der Aufbau betrieblicher Strukturen, um im Unternehmen gemeinsam Maßnahmen und Prozesse zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
Die Integration aller Maßnahmen in die betrieblichen Managementprozesse als auch der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird im BGM hervorgehoben. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigen Gesundheitskultur im Unternehmen.
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.:
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsangebote
- Suchtprävention
- Stressbewältigung (hierzu zählt mein Angebot von Massage Zollernalb)
Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio.
§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG):
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a* des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
Auch Krankenkassen unterstützen die Gesundheitsförderung in Betrieben. Im Rahmen des Präventionsgesetzes wurde die betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen weiter ausgebaut.
AOK - Betriebliche Gesundheitsförderung
TK - Gesund im Unternehmen
DNBGF - Deutsches Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung
IGA - Initiative Gesundheit und Arbeit
BGF-Koordinationsstelle - Betriebliche Gesundheitsförderung
Bundesgesundheitsministerium - Pauls Schreibtischübungen